Made in Italy – weltweit beliebt, aber…
leider werden gerade deshalb italienische Produkte häufig gefälscht.
Man verpasst Produkten italienisch lingende Namen, auf das Etikett kommt die italienische Flagge oder der Hersteller heißt «Casa Mamma» oder ein ähnlich wohlklingender Name, der dem Verbraucher bella Italia suggeriert.
Original italienische DOP geschützte Produkte haben einen internationalen Ruf! Der Konsument kann sicher sein, er bekommt ein ehrliches, handwerklich nach strengen, Auflagen hergestelltes Produkt, das ausschließlich in einem genau abgegrenzten und geschützten Gebiet produziert werden darf. Die Wertschätzung italienischer Lebensmittel ist leider immer wieder Anreiz genug, sie zu fälschen.
Derzeit gibt es von Südtirol bis Sizilien 165 DOP-geschützte Lebensmittel (Käse, Olivenöl, Pasta, Gemüse, Hülsenfrüchte, Früchte, Fleisch- und Wurstwaren). Für Wein gelten in Italien die DOCoder DOCG-Bezeichnungen.
Zusätzlich zeigen weitere 124 IGP Bezeichnungen, dass im Stiefelland großer Wert auf die geografische Herkunft gelegt wird.
Denn: Boden, Klima und die Charakteristik der Menschen haben einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität des Lebensmittels und des Weins und sie machen die geschmacklichen Unterschiede, die Genießer und Italien-Liebhaber so schätzen.
Wir wünschen Ihnen buon appetito mit Lebensmitteln original«made in Italy»
Ihre Italienische Handelskammer München-Stuttgart
Lassen Sie sich nicht täuschen!
Schauen Sie sich das Etikett genau an, wenn der Hersteller nichts zu verbergen hat, dann gibt er seine Adresse gerne an. Achten Sie auf DOP, IGP oder das Euro-Biosiegel, sie garantieren Echtheit.
Lassen Sie die Finger von allzu fantasievollen italienisch klingenden Namen!
Die italienische Flagge auf dem Etikett ist kein Qualitätsbeweis.
Nachfolgend einiges Wissenswertes über die EU-Kennzeichnungsvorschriften.
Die wichtigsten EU-Kennzeichnungs- Vorschriften
EU-Pflichtangaben:
– Bezeichnung des Lebensmittels
– Füllmenge
– Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
– Los- bzw. Chargennummer, wenn kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben ist
– Name der Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Importeurs
– Nährwertinformationen auf verpackten Lebensmitteln
– Der End- und Grundpreis muss zudem in Kilogramm oder Liter angegeben werden.
Daneben gibt es für verschiedene Produktsparten spezielle Vorschriften.
Die Pflichtangaben müssen laut Gesetz zwar gut lesbar sein, aber es ist dennoch empfehlenswert, eine Lesebrille im Einkaufskorb zu haben.
Diese Bezeichnungen bieten wichtige, nützliche Informationen
DOP
Die Abkürzung DOP (Denominazione di origine protetta) steht für geschützte Ursprungsbezeichnung. Nur Lebensmittel der öchsten Qualitätsstufe und aus einem genau festgelegten Gebiet können diese Zertifizierung erhalten. DOP-Produkte unterliegen strengen Kontrollen. Bei Milch- und bei Fleischerzeugnissen ist bereits die Aufzucht der Tiere von den jeweiligen Konsortien geregelt. DOP ist eine echte Qualitätsgarantie.
IGP
Die Abkürzung IGP (Indicazione geografica protetta) steht für geschütztes geografisches Anbaugebiet (abgekürzt g.g.A.) und edeutet dass die Lebensmittel oder der Wein aus einem festgelegten Gebiet, meist einer Region oder einer geografischen Einheit, tammen müssen. Diese Klassifikation ist neben Italien auch in Frankreich, Spanien und Portugal gültig. Im Unterschied zur DOP bezieht sich IGP vorwiegend auf die geografische Lage.
Europäisches Bio-Siegel
Das einheitliche Bio-Siegel der EU gibt es seit dem 1. Juli 2010. Produkte die mit diesem Siegel gekennzeichnet sind, garantieren, dass sie den strengen EG-Öko-Verordnungen entsprechen. Diese Betriebe unterliegen äußerst strengen Auflagen und werden regelmäßig.
Eines der vielen schmackhaften Rezepte aus dem Sizilien-Kochbuch
PASTA CON LE NOCI
PASTA MIT WALNÜSSEN
Für 4 Personen: 400 g Bavette, Meersalz, 1 Knoblauchzehe, 1 Handvoll Minze, 120 g Walnüsse, 80 g geriebener Pecorino, 1-2 EL Zitronensaft, je nach Geschmack, 160 mg Olivenöl Extra Vergine, frisch gemahlener schwarzer Pfeffer, 40 g gehobelter Pecorino
Die Bavette nach Packungsanleitung in Salzwasser al dente kochen. Die Nudeln abgießen, dabei etwas Kochwasser auffangen und eiseitestellen.
Knoblauch abziehen, Minze waschen. Walnüsse in einer beschichteten Pfanne ohne Fett anrösten. Einige Walnusskerne zum Garnieren beiseitelegen, die restlichen mit Knoblauch, Minze, geriebenem Pecorino, Zitronensaft und Olivenöl in einen Mixer geben. Nicht zu fein pürieren, da man die Walnüsse im Mund spüren sollte. Mit Salz und Pfeffer würzen.
Das Walnusspesto unter die Nudeln mischen, eventuell noch etwas vom aufgefangenen Kochwasser dazugeben. Auf vier teller anrichten, mit Pecorinospänen bestreuen und mit den beiseitegelegten Walnüsen garnieren. Zubereitungszeit: 30 Minuten